Wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod eines Rentners?Rentner im Ausland müssen einmal jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen
Stirbt ein Rentner, fällt die Rente automatisch weg. Doch wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod eines Rentners?
Wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod eines Rentners?
Wie die Rentenversicherung vom Tod eines Rentenbeziehers erfährt, hängt zunächst davon ab, ob der Rentner in Deutschland oder im Ausland lebt.
Rentenbezieher in Deutschland
Die Rentenversicherung erfährt durch den elektronischen Sterbedatenabgleich vom Tod eines Rentenbeziehers. Dieser findet zwischen den Standesämtern, den Meldebehörden und schließlich der Rentenversicherung statt. Die Standesämter leiten sämtliche Sterbeanzeigen an die Meldebehörden weiter, die wiederum die Rentenversicherung informiert. Die Rentenversicherung erwirkt schließlich über den Rentenservice der Deutschen Post eine Zahlungseinstellung.
Zudem kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn eine Rentenanpassungsmitteilung als unzustellbar zurückkommt.
Rentenbezieher im Ausland
Vom Tod eines Rentenbeziehers, der im Ausland lebte, erfährt die Rentenversicherung durch den elektronischen Sterbedatenabgleich, wenn die Durchführung eines solchen Abgleichs mit dem betreffenden Land vereinbart wurde. Andernfalls kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn trotz einer Erinnerung die Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird. Ein im Ausland lebender Rentner muss einmal jährlich eine Lebensbescheinigung zurücksenden.
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert. Hier das Neuste aus dem Sozialversicherungsrecht.
Sammelbecken von Phantastereien und Ungereimtheiten!
a) Lebensbescheinigung für Schweizer Rente ist schon lange nicht mehr erforderlich!
b) Deutschland-weiter Sterbedatenabgleich ist nach wie vor höchst unzuverlässig, Tod fällt vielfach auch erst auf, wenn der Postbote keine weitere Behördenpost mehr in den Briefkasten des Verstobenen stopfen kann, wie z.B. im Fall meines Nachbarn
Eine sehr interessante Seite, die vieles aufklärt.
MfG Harald Adam
a) Sterbedatenabgleich gibt es meines Wissens nicht mit ausländischen Versicherungen, z.B. mit der AHV/Schweiz. Daher müssen alljährlich höchst unangenehm/aufwändig zu beschaffende Lebensbescheinigungen von der Meldebehörde beigebracht werden.
b) Deutsche (unbescheinigt versendete) Rentenanpassungsmitteilungen werden nicht selten schon vom Post-Rentenservice verschlampt und, wie in meinem Wohnhaus, vom Briefzusteller nicht an den Absender retourniert. Daher wohl auch die nicht seltenen Fälle von Unterschlagung der Rentenzahlung durch Hinterbliebene.
Seit mind. einem Jahr gibt es einen Abgleich mit der Schweizer Rentenversicherung! Es wird auch eine rückwirkend jährliche Auszahlung angeboten, um so die deutschen Bankgebühren für „Warenlieferungen“ aus der Schweiz zu vermeiden…